Grundstudium und Zulassung zum Studium
- Tagaktuelle Zulassung: Sofern Sie das Bachelorstudium Soziologie an der Universität Wien abgeschlossen haben, sind Sie nicht an die allgemeinen Zulassungsfristen gebunden. Eine tagaktuelle Zulassung zum Masterstudium Soziologie ist möglich.
- Master Access Guide: der Guide regelt für bestimmte Grundstudien die Zulassung zum Studium inklusive erforderlicher Ergänzungsprüfungen.
- Ergänzungsprüfungen: Wenn die Gleichwertigkeit zu einem Grundstudium Bachelor Soziologie grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden. Diese sind in den ersten beiden Semestern des Masterstudiums zu absolvieren. Besonders wenn Ihnen eine erhebliche Anzahl an Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden musste, empfehlen wir, diese zusätzlichen Studienleistungen direkt zu Studienbeginn - möglichst noch vor dem Besuch von Seminaren und Übungen aus den Pflichtmodulen des Masterstudiums - zu belegen. Das ist sinnvoll, damit Sie fehlende Vorkenntnisse kompensieren und den Lehrveranstaltungen im Masterstudium problemlos folgen können.
- Negativer Bescheid: Muss ihr Antrag wegen fehlender Vorkenntnisse negativ beschieden werden, steht Ihnen die Möglichkeit offen, sich im Rahmen einer außerordentlichen Studienzulassung fehlende Kenntnisse anzueignen, indem Sie Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang Soziologie belegen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der zentralen Studierendenwebsite der Universität Wien unter: "Ergänzungsprüfungen nachholen".
Eine Individualprüfung der Gleichwertigkeit Ihres Grundstudiums ist mitunter sehr aufwändig. Wir ersuchen Studieninteressent*innen, nur dann einen Antrag auf Zulassung zum Master Soziologie zu stellen, wenn ein tatsächliches Interesse am Studiengang vorliegt und realistische Aussichten auf einen positiven Entscheid bestehen.
Kein fachgleiches Grundstudium: Ist eine Zulassung möglich?
Ergänzend zum "Master Access Guide" stellen wir nachstehend für Sie eine unverbindliche Richtschnur zur Verfügung, wie aussichtsreich ein Antrag auf Zulassung mit Ihrem Grundstudium ist. Jeder Antrag auf Zulassung zum Masterstudium, der nicht durch den "Master Access Guide" abgedeckt ist, wird individuell geprüft, nachdem Sie Ihren Antrag in u:space eingereicht haben. Es werden dabei nicht nur die Nachweise aus Ihrem Grundstudium herangezogen, sondern alle postsekundären Qualifikationsnachweise, die Sie mit Ihrem Antrag eingereicht haben z.B. Leistungsnachweise eines nicht abgeschlossenen Zweitstudiums.
Überblick: Grundstudium
Wenn Sie ein Grundstudium Bachelor Soziologie an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben, ist eine Zulassung ohne Auflagen vorgesehen.
Haben Sie ein Bachelorstudium oder Diplomstudium Soziologie (180 oder 240 ECTS - davon ein Großteil aus den soziologischen Kernfächern) in einem anderen Land abgeschlossen, werden Sie ebenfalls zum Masterstudium Soziologie zugelassen. Ob bzw. welche Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, hängt vom jeweils absolvierten Curriculum ab.
Haben Sie ein Grundstudium Bachelor Sozialwissenschaften abgeschlossen, ist eine Zulassung in aller Regel möglich - meist mit moderaten Ergänzungsprüfungen. Die Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen wird individuell geprüft und richtet sich nach den absolvierten Studieninhalten.
Sofern für Ihr Grundstudium keine Regelung im Master Access Guide ersichtlich ist, gilt:
- Absolvent*innen von wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen, deren Schwerpunktsetzung eine starke sozioökonomische Ausrichtung aufweist, werden in der Regel zum Masterstudium Soziologie zugelassen. Die Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen orientiert sich am jeweils absolvierten Studiengang.
- Absolvent*innen von Studiengängen mit einer Schwerpunktsetzung in Volkswirtschaftslehre und Statistik können unter Umständen - je nach individuellen Schwerpunktsetzungen bzw. absolviertem Studienplan - zum Masterstudium Soziologie zugelassen werden. Sie müssen mit Ergänzungsprüfungen aus den Bereichen soziologische Theorien, empirische sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden und soziologische Forschungs- und Anwendungsfeldern rechnen.
- Absolvent*innen von rein betriebswirtschaftlich ausgerichteten Bachelorstudiengängen müssen in der Regel abschlägig beschieden werden. Ausnahmen sind dann möglich, wenn das jeweilige Curriculum erhebliche soziologische oder sozialwissenschaftliche Komponenten enthält oder ein entsprechendes Fächerkombinationsstudium bzw. zusätzliche relevante postsekundäre Qualifikationen vorliegen.
Wenn Sie an einer in- oder ausländischen Fachhochschule oder Universität ein Bachelorstudium "Soziale Arbeit" abgeschlossen haben, ist eine Zulassung zum Studium in der Regel nicht möglich. Nur wenn der Studienplan nennenswerte Anteile an Qualifikationen im Bereich "Methoden empirischer Sozialforschung"(qualitativ/quantitativ bzw. Statistik) enthält oder entsprechende zusätzliche Kenntnisse auf postsekundärem Bildungsniveau nachgewiesen werden können, kann eine Zulassung erfolgen. Es ist - im Fall eines positiven Entscheids - mit Ergänzungsprüfungen aus den soziologischen Kernfächern im Ausmaß bis zu 30 ECTS zu rechnen.
Bei einem abgeschlossenen Bachelor-Grundstudium aus geistes- und kulturwissenschaftlichen Studiengängen, ist eine Zulassung dann möglich, wenn der jeweilige Studiengang umfangreiche sozialwissenschaftliche Komponenten - besonders im Bereich sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden und Theorien - enthält oder entsprechende Kenntnisse durch zusätzliche postsekundäre Studienleistungen oder ein entsprechendes Kombinationsstudium nachgewiesen werden können. Die Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen wird individuell geprüft. Im Fall eines positiven Entscheids ist eine erhebliche Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen, besonders aus den Bereichen Empirische Sozialforschung, Quantitative/Qualitative Methoden und Statistik mehr als wahrscheinlich.
Absolvent*innen von Lehramtsstudiengängen und pädagogischen Hochschulen können ohne Nachweis zusätzlicher postsekundärer Kenntnisse aus Soziologie/Sozialwissenschaften in aller Regel nicht zum Masterstudium Soziologie zugelassen werden. Eine Ausnahme stellen Absolvent*innen eines Lehramtsstudiums Sozialwissenschaften (Sekundärstufe) dar - eine Zulassung mit Ergänzungsprüfungen ist bei diesem Grundstudium im Bereich des Möglichen. Es erfolgt ein Einzelfallentscheid.
Haben Sie ein Grundstudium aus Rechtswissenschaften oder Naturwissenschaften absolviert und keine zusätzlichen postsekundären Qualifikationsnachweise aus sozialwissenschaftlichen und soziologischen Kernfächern, ist eine Zulassung zum Masterstudiengang Soziologie nicht möglich.
Haben Sie ein rein rein technisch, künstlerisch oder medizinisch ausgerichtetes Grundstudium abgeschlossen und keine erheblichen zusätzlichen postsekundären Qualifikationsnachweise aus sozialwissenschaftlichen und soziologischen Kernfächern, ist eine Zulassung zum Masterstudiengang Soziologie nicht möglich.
Mit einem Grundstudium in Sportwissenschaft oder einem einer Sprache gewidmeten Grundstudium ist ohne weitere postsekundäre Qualifikationsnachweise zu soziologisch relevanten Inhalten keine Zulassung zum Masterstudium Soziologie mögilch.
Haben Sie ein rein theologisch ausgerichtetes Grundstudium abgeschlossen und keine erheblichen zusätzlichen postsekundären Qualifikationsnachweise aus sozialwissenschaftlichen und soziologischen Kernfächern, ist eine Zulassung zum Masterstudiengang Soziologie nicht möglich.